EU-Regulierung · Dr. Holger Reibold
Cyber Resilience Act in der Praxis
Anforderungen verstehen – Umsetzung strukturieren – Compliance erreichen
Worum es geht
Mit dem Cyber Resilience Act (CRA) führt die EU erstmals verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen ein. Hersteller, Importeure und Händler müssen sicherstellen, dass Produkte – von smarten Haushaltsgeräten über industrielle Steuerungen bis zu Softwarekomponenten – über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg sicher sind.
Dieses Buch zeigt praxisnah, was der CRA konkret fordert, wen er betrifft und wie Unternehmen die Anforderungen strukturiert umsetzen – ohne über das Ziel hinaus zu schießen. Der Fokus liegt auf Hersteller- und Importeurspflichten, CE-Kennzeichnung, Incident-Meldung und dem Cross-Mapping zu NIS-2 und ISO 27001.
Schwerpunkte
01
Anwendungsbereich – wer ist betroffen, wer nicht?
02
Produktanforderungen des CRA über den gesamten Lebenszyklus
03
CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertungsverfahren
04
Incident-Meldepflichten – Fristen, Meldewege, Inhalte
05
Lieferkettenpflichten und Drittanbieter-Management
06
Cross-Mapping zu NIS-2 und ISO 27001 – Synergien nutzen
Hörprobe
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Arbeitsmaterial zum Buch
Sechs Vorlagen, die den Weg durch den CRA begleiten: von der ersten Standortbestimmung über die Lückenanalyse und die Projektplanung bis zur technischen Dokumentation und den Meldepflichten nach Artikel 14. Alle Dateien sind kostenlos, im offenen OpenDocument-Format und lassen sich mit LibreOffice, Microsoft Office oder OnlyOffice öffnen und weiterbearbeiten.
Strukturierte Standortbestimmung in drei Schritten: Geltungsbereich, Produktkategorie, Reifegrad. Das Ergebnisblatt fasst zusammen, ob und in welchem Umfang der CRA greift.
Vergleicht Ist-Zustand und CRA-Anforderung auf einer Skala von 0 (nicht vorhanden) bis 4 (optimiert). Mit Dashboard, das die größten Lücken sichtbar macht.
Arbeitspakete mit Fortschrittsverfolgung, dazu die gesetzlichen Termine, eine RACI-Matrix für die Zuständigkeiten und ein Kennzahlenblatt.
Vollständige Gliederung der technischen Dokumentation nach Art. 31 und Anhang VII der Verordnung (EU) 2024/2847, zum Ausfüllen für das eigene Produkt.
Prozesse, Vorlagen und Meldeformulare für die Pflichten nach Art. 13 Abs. 6, Art. 14 und Anhang I Teil II – seit dem 11. September 2026 verbindlich.
Ergänzung zum Toolkit: berechnet die Fristen nach Art. 14 aus dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme und führt die abgegebenen Meldungen nachvollziehbar mit.
Die Vorlagen sind Arbeitshilfen und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Verordnungstext.
Praktisch weitermachen
CRA-Anforderungen sind Teil des offenen BAM-Datenmodells, mit Verknüpfungen zu NIS-2 und ISO 27001