Wenn ein mittelständisches Unternehmen gleichzeitig unter die DSGVO und die NIS-2-Meldepflicht fällt, ist die naheliegendste Reaktion, für jedes Thema einen eigenen Berater zu beauftragen. Das ist nachvollziehbar, aber wirtschaftlich selten die beste Lösung: Beide Regelwerke verlangen zu großen Teilen dieselben Grundlagen, nur mit unterschiedlicher Terminologie.

Wer die Doppelpflicht getrennt behandelt, bezahlt am Ende für dieselbe Arbeit zweimal, nur unter zwei verschiedenen Rechnungsnummern.

Executive Summary

Betroffen Geschäftsführung von Unternehmen mit Doppelpflicht aus DSGVO und NIS-2
Priorität Hoch
Aufwand Einmalige Entscheidung mit dauerhafter Kostenwirkung
Erster Schritt Prüfen, welche Nachweise beide Regelwerke tatsächlich doppelt verlangen

Der Ausgangspunkt: zwei Gesetze, eine Datenbasis

Die DSGVO verlangt ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30. NIS-2 verlangt ein Verzeichnis der IT-Systeme und Assets, die für die Erbringung wesentlicher Dienste relevant sind. Beide Verzeichnisse überschneiden sich in der Praxis erheblich, denn ein System, das personenbezogene Daten verarbeitet, ist in aller Regel auch ein System, das für NIS-2 relevant ist.

Wird das getrennt beauftragt, entstehen zwei unabhängige Bestandsaufnahmen, zwei Interviewrunden mit der IT-Abteilung, zwei Dokumentationsformate. Der doppelte Aufwand entsteht nicht, weil die Anforderungen unterschiedlich wären, sondern weil niemand die Überschneidung explizit macht.

Was getrennte Mandate tatsächlich kosten

Beratungshonorare im IT-Compliance-Umfeld liegen für erfahrene Fachkräfte aktuell bei rund 1.500 Euro pro Tag in der obersten Kompetenzstufe, mit rückläufiger Tendenz gegenüber den Vorjahren. Ein typisches DSGVO-Erstprojekt für ein mittelständisches Unternehmen umfasst häufig 8 bis 15 Beratertage, ein vergleichbares NIS-2-Erstprojekt bewegt sich in ähnlicher Größenordnung.

Getrennte Mandate ≈ 100 % der Ausgangskosten Gemeinsame Datenbasis ≈ 55–65 % der Ausgangskosten Ersparnis entsteht durch einmalige Bestandsaufnahme statt doppelter Interviews und Dokumentation
Abb. 1 – Größenordnung möglicher Einsparung durch eine gemeinsame statt getrennte Bestandsaufnahme. Illustrativ, abhängig von Ausgangslage und Beraterhonoraren.

Die Einsparung entsteht nicht durch weniger Beratungsqualität, sondern durch weniger Wiederholung: Ein einmal sauber aufgebautes Verzeichnis von Systemen und Datenflüssen lässt sich auf beide Regelwerke abbilden, statt für jedes einzeln neu erhoben zu werden.

Der wichtigere Punkt: persönliche Haftung nach Artikel 20

Artikel 20 der NIS-2-Richtlinie verpflichtet die Geschäftsleitung persönlich, die Umsetzung angemessener Risikomanagementmaßnahmen zu billigen und zu überwachen. Anders als bei der DSGVO, wo in erster Linie das Unternehmen haftet, richtet sich diese Vorschrift ausdrücklich an die Leitungsorgane selbst.

Für die Geschäftsführung

Wer zwei getrennte Berater beauftragt und beide Ergebnisse nie zusammenführt, trägt am Ende persönlich das Risiko, dass Lücken entstehen, die keiner der beiden Berater in seinem jeweiligen Auftrag gesehen hat.

Genau das ist der eigentliche Grund, weshalb eine gemeinsame Datenbasis mehr ist als eine Kostenfrage: Sie verringert das Risiko, dass eine Lücke zwischen zwei Zuständigkeiten unbemerkt bleibt, für die die Geschäftsführung am Ende persönlich einzustehen hat.

Wann getrennte Mandate trotzdem sinnvoll sind

Nicht jedes Unternehmen profitiert gleich stark. Wenn die DSGVO-Compliance bereits seit Jahren stabil dokumentiert ist und nur die NIS-2-Anforderungen neu hinzukommen, ist ein spezialisiertes NIS-2-Mandat oft der schnellere Weg. Die Zusammenführung lohnt sich vor allem dort, wo beide Themen gleichzeitig neu aufgebaut werden müssen.

BAM-Mapping

FrameworkKapitelÜberschneidungGemeinsames Dokument
DSGVOArt. 30Verzeichnis von VerarbeitungstätigkeitenAsset- und Datenflussinventar
NIS-2Art. 21Asset-Inventar für RisikomanagementAsset- und Datenflussinventar
NIS-2Art. 20Persönliche Verantwortung der GeschäftsleitungFreigabeprotokoll der Geschäftsführung

Verknüpfte Frameworks: DSGVO · NIS-2

Unsere Empfehlung

Unsere Empfehlung

  • Vor der Beauftragung prüfen, welche Nachweise DSGVO und NIS-2 tatsächlich doppelt verlangen
  • Eine gemeinsame Bestandsaufnahme von Systemen und Datenflüssen als Grundlage für beide Regelwerke verlangen
  • Getrennte Mandate nur dort beauftragen, wo ein Thema bereits stabil dokumentiert ist
  • Die Zusammenführung beider Nachweise als eigenen Tagesordnungspunkt in die Geschäftsführung bringen, nicht nur an die IT delegieren

Quellen

  • Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2), Art. 20 und Art. 21
  • Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 30 (Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten)
  • CIO.de, "IT-Berater-Tagessätze 2026: Das Ende der Preisrallye", cio.de