Compliance-Lexikon · DSGVO

Datenschutz-Folgenabschätzung

auch: DSFA, Data Protection Impact Assessment (DPIA)

Die Datenschutz-Folgenabschaetzung (DSFA) ist ein strukturiertes Verfahren zur Bewertung der Risiken einer geplanten Datenverarbeitungstaetigkeit fuer die Rechte und Freiheiten betroffener Personen -- und zur Ableitung von Massnahmen zur Risikominimierung vor Beginn der Verarbeitung.

Warum die DSFA wichtig ist

Die Datenschutz-Folgenabschaetzung ist das zentrale Instrument fuer Privacy by Design: Risiken werden vor Beginn der Verarbeitung bewertet und gemindert -- nicht nachtraeglich behoben. Wer eine DSFA-pflichtige Verarbeitung ohne DSFA beginnt, handelt ordnungswidrig und traegt das volle Bussgeldrisiko. Im Audit und bei Behoerdenpruefungen wird die DSFA fuer risikoreiche Verarbeitungen als Pflichtdokument erwartet.

Wo die DSFA gefordert wird

FrameworkReferenzAnforderung
DSGVOArt. 35Datenschutz-Folgenabschaetzung: Pflicht bei voraussichtlich hohem Risiko -- insbesondere bei systematischer Verarbeitung sensibler Daten, grossangelegter Verarbeitung oder oeffentlicher Ueberwachung.
DSGVOArt. 36Vorherige Konsultation: Wenn DSFA zeigt, dass Restrisiken hoch bleiben, muss die Aufsichtsbehoerde konsultiert werden.
DSGVOArt. 25Privacy by Design und Default: DSFA ist Instrument zur Umsetzung von Privacy by Design.
EDPB-LeitlinienWP 248Leitlinien zu Datenschutz-Folgenabschaetzungen: Konkretisierung der Art.-35-Anforderungen durch den Europaeischen Datenschutzausschuss.
BDSG§ 67Sonderregelungen fuer Verarbeitung zu Strafverfolgungszwecken mit eigenen DSFA-Pflichten.

BAM-Objektreferenz

BAM-Objekt CROSS-DSFA-01
BeschreibungCompliance-Objekt mit Framework-Mapping und Evidence-Anforderungen

Haeufige Audit-Fehler

  • DSFA-Pflicht nicht erkannt bei KI-gestuetuzen Entscheidungssystemen
  • DSFA durchgefuehrt, aber nicht aktualisiert bei Aenderung der Verarbeitung
  • DSFA zu oberflaechlich -- keine konkreten Massnahmen abgeleitet
  • Kein Verzeichnis der durchgefuehrten DSFAs

Wann eine DSFA zwingend ist

Art. 35 DSGVO benennt drei Kategorien mit zwingender DSFA-Pflicht: systematische und umfassende Bewertung persoenlicher Aspekte (einschliesslich Profiling), grossangelegte Verarbeitung besonderer Datenkategorien (Gesundheit, Biometrie, politische Meinungen) und systematische weitraeumige Ueberwachung oeffentlicher Bereiche. Die deutschen Datenschutzbehoerden haben Positiv- und Negativlisten veroeffentlicht, die konkrete Verarbeitungstypen als DSFA-pflichtig oder nicht einstufen. Darueberhinaus haben viele Aufsichtsbehoerden konkrete Schwellenwerte veroeffentlicht -- z.B. ist Videouberwachung groesserer Bereiche regelmaessig DSFA-pflichtig.

Aufbau einer DSFA

Eine DSFA folgt einer strukturierten Methodik: Beschreibung der Verarbeitung (Zweck, Art, Umfang, Kontext, betroffene Personen), Beurteilung der Notwendigkeit und Verhaeltnismaessigkeit, Bewertung der Risiken fuer Betroffene (Wahrscheinlichkeit und Schwere), Massnahmen zur Risikominderung und Nachweis der Restrisiken. Wenn Restrisiken hoch bleiben, ist vor Beginn der Verarbeitung die Aufsichtsbehoerde zu konsultieren (Art. 36 DSGVO).

Naechste Ebene

DSFA in der Praxis: Durchfuehrung, Pflichtinhalte und Evidence

Wann eine DSFA zwingend ist, wie sie strukturiert wird und was Auditoren pruefen.

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