Compliance-Lexikon · NIS-2

Betreiber kritischer Anlagen

auch: KRITIS-Betreiber, Betreiber Kritischer Infrastrukturen

Betreiber kritischer Anlagen sind Organisationen, die Anlagen in den nach der BSI-KritisV definierten Sektoren (Energie, Wasser, Gesundheit, Finanzen, Transport u.a.) betreiben, deren Ausfall erhebliche Versorgungsengpaesse oder Gefahren fuer die oeffentliche Sicherheit zur Folge haette - mit besonderen Pflichten nach BSIG und NIS-2.

Warum die KRITIS-Einstufung entscheidend ist

Betreiber kritischer Anlagen unterliegen den schaerfsten Anforderungen im NIS-2-Regime: verpflichtende Nachweise der Sicherheitsmassnahmen alle zwei Jahre, hoehere Bussgelder bei Verstoessen und direkte BSI-Aufsicht. Die korrekte Einstufung ist der erste Schritt - viele Organisationen unterschaetzen, dass sie aufgrund von Versorgungsmengen oder Anschlusszahlen bereits als KRITIS-Betreiber gelten.

Wo die KRITIS-Einstufung gefordert wird

FrameworkReferenzAnforderung
NIS-2 / BSIG§ 28-31KRITIS-Betreiber: Erweiterte Pflichten gegenueber wesentlichen Einrichtungen, insbesondere Nachweis alle zwei Jahre.
BSI-KritisVAnlage 1-7Kritische Anlagen: Sektorspezifische Schwellenwerte fuer die KRITIS-Einstufung.
BSIG§ 8aAngemessene organisatorische und technische Vorkehrungen sowie Nachweispflicht alle zwei Jahre.
EnWG§ 11Energiewirtschaftsgesetz: Sektorspezifische KRITIS-Anforderungen fuer Energieversorger.
KRITIS-DachgesetzvollstaendigPhysische Resilienz kritischer Anlagen als Ergaenzung zur NIS-2-Cybersicherheit.

BAM-Objektreferenz

BAM-Objekt NIS2-KR-01
BeschreibungBetreiber kritischer Anlagen: Identifikation und besondere Pflichten nach KRITIS-Verordnung

Haeufige Fehler

  • Schwellenwertpruefung nach BSI-KritisV nie durchgefuehrt
  • Versorgungsmengen nicht regelmaessig gegen Schwellenwerte geprueft
  • Zwei-Jahres-Nachweispflicht nicht im Compliance-Kalender verankert
  • Sektorspezifische Zusatzanforderungen (z.B. EnWG fuer Energieversorger) nicht beruecksichtigt

Sektoren und Schwellenwerte

Die BSI-KritisV definiert sieben Sektoren (Energie, Wasser, Ernaehrung, IT/TK, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport/Verkehr, Siedlungsabfallentsorgung) mit jeweils spezifischen Schwellenwerten - etwa Versorgungsmengen pro Jahr oder Anzahl angeschlossener Personen. Organisationen muessen diese Werte regelmaessig pruefen, da Wachstum oder Akquisitionen zur KRITIS-Pflicht fuehren koennen.

Naechster Schritt

NIS-2-Stresstest starten

Kostenloser Compliance-Stresstest zur KRITIS-Einstufung.

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