Compliance-Lexikon · NIS-2

NIS-2 Anwendungsbereich

auch: NIS-2-Geltungsbereich, NIS-2-Scope

Der NIS-2-Anwendungsbereich definiert, welche Organisationen den NIS-2-Anforderungen unterliegen - bestimmt durch Sektorzugehoerigkeit (18 Sektoren in Anhang I und II) sowie Unternehmensgroesse (mindestens 50 Mitarbeiter oder 10 Mio. Euro Jahresumsatz), mit Sonderregelungen fuer bestimmte Einrichtungstypen unabhaengig von der Groesse.

Warum die korrekte Anwendbarkeitspruefung der erste Schritt ist

Viele Organisationen unterschaetzen ihre NIS-2-Betroffenheit: Die Richtlinie erfasst 18 Sektoren von Energie bis Abfallwirtschaft, von Digitalanbietern bis Post- und Kurierdiensten. Die Groessenschwelle (50+ Mitarbeiter oder 10+ Mio. Euro Umsatz) gilt nicht ausnahmslos - bestimmte kritische Einrichtungen sind unabhaengig von ihrer Groesse erfasst. Eine fehlerhafte Einschaetzung fuehrt entweder zu unnoetigem Aufwand oder zu Compliance-Luecken mit Bussgeldrisiko.

Wo die Anwendbarkeitspruefung gefordert wird

FrameworkReferenzAnforderung
NIS-2 / BSIG§ 28-29Anwendungsbereich: Sektorale und groessenbasierte Kriterien fuer wesentliche und wichtige Einrichtungen.
NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555Anhang I/II18 Sektoren mit Zuordnung zu wesentlichen oder wichtigen Einrichtungen.
BSIG§ 2Begriffsbestimmungen: Praezisierung von Unternehmensgroesse und Sektorzugehoerigkeit.
EU-Empfehlung 2003/361/EGvollstaendigKMU-Definition als Grundlage fuer die NIS-2-Groessenschwelle.
BSIBetroffenheitspruefungBSI stellt ein Online-Tool zur Selbsteinschaetzung der NIS-2-Betroffenheit bereit.

BAM-Objektreferenz

BAM-Objekt NIS2-AS-01
BeschreibungNIS-2-Anwendungsbereichspruefung mit Einstufung als wesentliche oder wichtige Einrichtung

Haeufige Fehler

  • Sektorzuordnung nicht anhand der vollstaendigen Anhang-I/II-Liste geprueft
  • Konzernstrukturen falsch bewertet - Tochtergesellschaften individuell statt konsolidiert betrachtet
  • Sonderregelungen fuer kleine kritische Einrichtungen uebersehen
  • Keine regelmaessige Neubewertung bei Unternehmenswachstum

Die zwei Einrichtungskategorien

NIS-2 unterscheidet wesentliche Einrichtungen (Anhang I: Energie, Transport, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, IKT-Verwaltung, Weltraum, oeffentliche Verwaltung) mit proaktiver Aufsicht und wichtige Einrichtungen (Anhang II: Post, Abfallwirtschaft, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe, Digitalanbieter, Forschung) mit reaktiver Aufsicht. Die Einstufung bestimmt Pruefintensitaet und Sanktionsrahmen.

Naechster Schritt

NIS-2-Stresstest starten

Kostenloser Compliance-Stresstest zur Anwendbarkeitspruefung.

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