Compliance-Lexikon · Governance
Due Diligence
[djuː ˈdɪlɪdʒəns] · auch: Sorgfaltspruefung, Prüfung mit gebotener Sorgfalt
Due Diligence bezeichnet die systematische Prüfung von Drittparteien, Akquisitionen oder neuen Geschäftsbeziehungen auf Sicherheits-, Compliance- und Datenschutzrisiken – als Grundlage für informierte Entscheidungen und regulatorisch geforderte Sorgfaltspflichten.
Warum Due Diligence ein Governance-Kernbegriff ist
Due Diligence ist eine der Grundanforderungen jedes reifen IT-Compliance-Programms. Die relevanten Frameworks – ISO 27001, NIS-2 und DORA – setzen Due Diligence als Voraussetzung für ein wirksames Sicherheits- und Compliance-Programm voraus. Im Audit ist es ein Standardpruefpunkt: nicht ob die Organisation den Begriff kennt, sondern ob sie ihn nachweislich umsetzt.
Wo Due Diligence gefordert wird
| Framework | Referenz | Anforderung |
|---|---|---|
| ISO 27001:2022 | A.5.19 / A.5.20 | Informationssicherheit in Lieferantenbeziehungen: Sorgfaltspruefung vor und während der Lieferantenbeziehung. |
| NIS-2 / BSIG | § 30 Abs. 2g | Lieferkettensicherheit: Sorgfaltspflichten bei Zulieferern und Dienstleistern. |
| DORA | Art. 28 | Allgemeine Grundsaetze beim Einsatz von IKT-Drittanbietern: Due Diligence vor Beauftragung als Pflicht. |
| DSGVO | Art. 28 | Auftragsverarbeiter dürfen nur nach Sorgfaltspruefung beauftragt werden. |
| LkSG | § 3 ff. | Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette. |
BAM-Objektreferenz
Häufige Audit-Fehler
- Konzept verstanden, aber nicht formal dokumentiert
- Richtlinie vorhanden, aber nicht genehmigt und nicht kommuniziert
- Keine regelmäßige Überprüfung der Umsetzung
- Fehlende Evidence für den Auditor
Kernelemente in der Praxis
Ein wirksames Due Diligence-Programm benötigt vier Elemente: erstens eine dokumentierte Richtlinie oder Rollendefinition, die formal genehmigt und kommuniziert wurde; zweitens die operative Umsetzung mit konkreten Massnahmen und Verantwortlichkeiten; drittens regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit – mindestens jährlich; und viertens lueckenlose Evidence für den Audit-Nachweis. Fehlt eines dieser Elemente, entsteht ein klassischer Audit-Befund: Richtlinie vorhanden, aber nicht gelebt, oder gelebt, aber nicht nachgewiesen.
Abgrenzung und Einordnung
Due Diligence steht nicht allein, sondern in einem Zusammenhang mit anderen Governance-Instrumenten. Die Wirksamkeit hängt davon ab, dass übergeordnete Strukturen – Board Oversight, CISO-Funktion, Compliance-Framework – vorhanden und aktiv sind. Ein Due Diligence-Programm ohne eingebundenes Leitungsorgan und ohne ausreichende Ressourcen wird formal erfüllt, aber nicht wirksam sein.
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Due Diligence in der Praxis: Umsetzung, Nachweise und Evidence
Was Auditoren bei Due Diligence konkret prüfen und welche Evidence benötigt wird.