Compliance-Lexikon · Governance

Due Diligence

[djuː ˈdɪlɪdʒəns] · auch: Sorgfaltspruefung, Prüfung mit gebotener Sorgfalt

Due Diligence bezeichnet die systematische Prüfung von Drittparteien, Akquisitionen oder neuen Geschäftsbeziehungen auf Sicherheits-, Compliance- und Datenschutzrisiken – als Grundlage für informierte Entscheidungen und regulatorisch geforderte Sorgfaltspflichten.

Warum Due Diligence ein Governance-Kernbegriff ist

Due Diligence ist eine der Grundanforderungen jedes reifen IT-Compliance-Programms. Die relevanten Frameworks – ISO 27001, NIS-2 und DORA – setzen Due Diligence als Voraussetzung für ein wirksames Sicherheits- und Compliance-Programm voraus. Im Audit ist es ein Standardpruefpunkt: nicht ob die Organisation den Begriff kennt, sondern ob sie ihn nachweislich umsetzt.

Wo Due Diligence gefordert wird

FrameworkReferenzAnforderung
ISO 27001:2022A.5.19 / A.5.20Informationssicherheit in Lieferantenbeziehungen: Sorgfaltspruefung vor und während der Lieferantenbeziehung.
NIS-2 / BSIG§ 30 Abs. 2gLieferkettensicherheit: Sorgfaltspflichten bei Zulieferern und Dienstleistern.
DORAArt. 28Allgemeine Grundsaetze beim Einsatz von IKT-Drittanbietern: Due Diligence vor Beauftragung als Pflicht.
DSGVOArt. 28Auftragsverarbeiter dürfen nur nach Sorgfaltspruefung beauftragt werden.
LkSG§ 3 ff.Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette.

BAM-Objektreferenz

BAM-Objekt GOV-DD-01
BeschreibungDue-Diligence-Prozess fuer Drittparteien mit Sicherheitspruefung vor Beauftragung

Häufige Audit-Fehler

  • Konzept verstanden, aber nicht formal dokumentiert
  • Richtlinie vorhanden, aber nicht genehmigt und nicht kommuniziert
  • Keine regelmäßige Überprüfung der Umsetzung
  • Fehlende Evidence für den Auditor

Kernelemente in der Praxis

Ein wirksames Due Diligence-Programm benötigt vier Elemente: erstens eine dokumentierte Richtlinie oder Rollendefinition, die formal genehmigt und kommuniziert wurde; zweitens die operative Umsetzung mit konkreten Massnahmen und Verantwortlichkeiten; drittens regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit – mindestens jährlich; und viertens lueckenlose Evidence für den Audit-Nachweis. Fehlt eines dieser Elemente, entsteht ein klassischer Audit-Befund: Richtlinie vorhanden, aber nicht gelebt, oder gelebt, aber nicht nachgewiesen.

Abgrenzung und Einordnung

Due Diligence steht nicht allein, sondern in einem Zusammenhang mit anderen Governance-Instrumenten. Die Wirksamkeit hängt davon ab, dass übergeordnete Strukturen – Board Oversight, CISO-Funktion, Compliance-Framework – vorhanden und aktiv sind. Ein Due Diligence-Programm ohne eingebundenes Leitungsorgan und ohne ausreichende Ressourcen wird formal erfüllt, aber nicht wirksam sein.

Nächste Ebene

Due Diligence in der Praxis: Umsetzung, Nachweise und Evidence

Was Auditoren bei Due Diligence konkret prüfen und welche Evidence benötigt wird.

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