Compliance-Lexikon · Governance

Records Management

[ˈrɛkədz ˈmænɪdʒmənt] · auch: Aktenmanagement, Aufbewahrungsmanagement, Dokumentenmanagement

Records Management bezeichnet den systematischen Prozess der Verwaltung von Geschäftsunterlagen – von der Erstellung über Klassifizierung und Aufbewahrung bis zur sicheren Löschung nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen.

Warum Records Management ein Governance-Kernbegriff ist

Records Management ist eine der Grundanforderungen jedes reifen IT-Compliance-Programms. Die relevanten Frameworks – ISO 27001, NIS-2 und DORA – setzen Records Management als Voraussetzung für ein wirksames Sicherheits- und Compliance-Programm voraus. Im Audit ist es ein Standardpruefpunkt: nicht ob die Organisation den Begriff kennt, sondern ob sie ihn nachweislich umsetzt.

Wo Records Management gefordert wird

FrameworkReferenzAnforderung
HGB§ 257Aufbewahrungspflicht für Handelsbücher und Geschäftsbriefe: 10 Jahre für Buchungsbelege, 6 Jahre für Handelskorrespondenz.
AO§ 147Aufbewahrungspflichten im Steuerrecht: 10 Jahre für Buchungsunterlagen, 6 Jahre für Geschäftsbriefe.
DSGVOArt. 5 Abs. 1eSpeicherbegrenzung: Personenbezogene Daten dürfen nicht länger als nötig gespeichert werden.
ISO 27001:2022A.5.33Schutz von Aufzeichnungen: Aufzeichnungen müssen vor Verlust, Vernichtung und Fälschung geschützt werden.
GoBDvollständigGrundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form.

BAM-Objektreferenz

BAM-Objekt GOV-RM-01
BeschreibungRecords-Management-Programm mit Aufbewahrungsfristen, Loeschkonzept und Nachweis

Häufige Audit-Fehler

  • Konzept verstanden, aber nicht formal dokumentiert
  • Richtlinie vorhanden, aber nicht genehmigt und nicht kommuniziert
  • Keine regelmäßige Überprüfung der Umsetzung
  • Fehlende Evidence für den Auditor

Kernelemente in der Praxis

Ein wirksames Records Management-Programm benötigt vier Elemente: erstens eine dokumentierte Richtlinie oder Rollendefinition, die formal genehmigt und kommuniziert wurde; zweitens die operative Umsetzung mit konkreten Massnahmen und Verantwortlichkeiten; drittens regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit – mindestens jährlich; und viertens lueckenlose Evidence für den Audit-Nachweis. Fehlt eines dieser Elemente, entsteht ein klassischer Audit-Befund: Richtlinie vorhanden, aber nicht gelebt, oder gelebt, aber nicht nachgewiesen.

Abgrenzung und Einordnung

Records Management steht nicht allein, sondern in einem Zusammenhang mit anderen Governance-Instrumenten. Die Wirksamkeit hängt davon ab, dass übergeordnete Strukturen – Board Oversight, CISO-Funktion, Compliance-Framework – vorhanden und aktiv sind. Ein Records Management-Programm ohne eingebundenes Leitungsorgan und ohne ausreichende Ressourcen wird formal erfüllt, aber nicht wirksam sein.

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Records Management in der Praxis: Umsetzung, Nachweise und Evidence

Was Auditoren bei Records Management konkret prüfen und welche Evidence benötigt wird.

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