Compliance-Lexikon · Governance
Security Policy
[sɪˈkjʊərɪti ˈpɒlɪsi] · auch: Sicherheitsrichtlinie, IT-Sicherheitsrichtlinie, Informationssicherheitsrichtlinie
Eine Security Policy ist eine formale, vom Leitungsorgan genehmigte Richtlinie, die die Informationssicherheitsziele, Grundsätze und Verantwortlichkeiten einer Organisation festlegt – als oberste Richtlinie, von der alle weiteren Sicherheitsrichtlinien abgeleitet werden.
Warum Security Policy ein Governance-Kernbegriff ist
Security Policy ist eine der Grundanforderungen jedes reifen IT-Compliance-Programms. Die relevanten Frameworks – ISO 27001, NIS-2 und DORA – setzen Security Policy als Voraussetzung für ein wirksames Sicherheits- und Compliance-Programm voraus. Im Audit ist es ein Standardpruefpunkt: nicht ob die Organisation den Begriff kennt, sondern ob sie ihn nachweislich umsetzt.
Wo Security Policy gefordert wird
| Framework | Referenz | Anforderung |
|---|---|---|
| ISO 27001:2022 | A.5.1 | Richtlinien zur Informationssicherheit: Übergeordnete Sicherheitsrichtlinie als explizite ISO-Anforderung. |
| NIS-2 / BSIG | § 30 Abs. 2 | Sicherheitsrichtlinien als Mindestmassnahme für wesentliche und wichtige Einrichtungen. |
| DORA | Art. 6 Abs. 4 | IKT-Sicherheitsrichtlinien als Teil des IKT-Risikomanagement-Rahmens. |
| BSI IT-Grundschutz | ISMS.1 | Sicherheitsrichtlinie als erste und grundlegende Massnahme des BSI-Grundschutzes. |
| ISO 27002:2022 | 5.1 | Implementierungsleitlinien für Informationssicherheitsrichtlinien. |
BAM-Objektreferenz
Häufige Audit-Fehler
- Konzept verstanden, aber nicht formal dokumentiert
- Richtlinie vorhanden, aber nicht genehmigt und nicht kommuniziert
- Keine regelmäßige Überprüfung der Umsetzung
- Fehlende Evidence für den Auditor
Kernelemente in der Praxis
Ein wirksames Security Policy-Programm benötigt vier Elemente: erstens eine dokumentierte Richtlinie oder Rollendefinition, die formal genehmigt und kommuniziert wurde; zweitens die operative Umsetzung mit konkreten Massnahmen und Verantwortlichkeiten; drittens regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit – mindestens jährlich; und viertens lueckenlose Evidence für den Audit-Nachweis. Fehlt eines dieser Elemente, entsteht ein klassischer Audit-Befund: Richtlinie vorhanden, aber nicht gelebt, oder gelebt, aber nicht nachgewiesen.
Abgrenzung und Einordnung
Security Policy steht nicht allein, sondern in einem Zusammenhang mit anderen Governance-Instrumenten. Die Wirksamkeit hängt davon ab, dass übergeordnete Strukturen – Board Oversight, CISO-Funktion, Compliance-Framework – vorhanden und aktiv sind. Ein Security Policy-Programm ohne eingebundenes Leitungsorgan und ohne ausreichende Ressourcen wird formal erfüllt, aber nicht wirksam sein.
Nächste Ebene
Security Policy in der Praxis: Umsetzung, Nachweise und Evidence
Was Auditoren bei Security Policy konkret prüfen und welche Evidence benötigt wird.