Compliance-Lexikon · Governance

Security Policy

[sɪˈkjʊərɪti ˈpɒlɪsi] · auch: Sicherheitsrichtlinie, IT-Sicherheitsrichtlinie, Informationssicherheitsrichtlinie

Eine Security Policy ist eine formale, vom Leitungsorgan genehmigte Richtlinie, die die Informationssicherheitsziele, Grundsätze und Verantwortlichkeiten einer Organisation festlegt – als oberste Richtlinie, von der alle weiteren Sicherheitsrichtlinien abgeleitet werden.

Warum Security Policy ein Governance-Kernbegriff ist

Security Policy ist eine der Grundanforderungen jedes reifen IT-Compliance-Programms. Die relevanten Frameworks – ISO 27001, NIS-2 und DORA – setzen Security Policy als Voraussetzung für ein wirksames Sicherheits- und Compliance-Programm voraus. Im Audit ist es ein Standardpruefpunkt: nicht ob die Organisation den Begriff kennt, sondern ob sie ihn nachweislich umsetzt.

Wo Security Policy gefordert wird

FrameworkReferenzAnforderung
ISO 27001:2022A.5.1Richtlinien zur Informationssicherheit: Übergeordnete Sicherheitsrichtlinie als explizite ISO-Anforderung.
NIS-2 / BSIG§ 30 Abs. 2Sicherheitsrichtlinien als Mindestmassnahme für wesentliche und wichtige Einrichtungen.
DORAArt. 6 Abs. 4IKT-Sicherheitsrichtlinien als Teil des IKT-Risikomanagement-Rahmens.
BSI IT-GrundschutzISMS.1Sicherheitsrichtlinie als erste und grundlegende Massnahme des BSI-Grundschutzes.
ISO 27002:20225.1Implementierungsleitlinien für Informationssicherheitsrichtlinien.

BAM-Objektreferenz

BAM-Objekt GOV-SP-01
BeschreibungSecurity-Policy-Rahmen mit vollstaendigen, aktuellen und genehmigten Sicherheitsrichtlinien

Häufige Audit-Fehler

  • Konzept verstanden, aber nicht formal dokumentiert
  • Richtlinie vorhanden, aber nicht genehmigt und nicht kommuniziert
  • Keine regelmäßige Überprüfung der Umsetzung
  • Fehlende Evidence für den Auditor

Kernelemente in der Praxis

Ein wirksames Security Policy-Programm benötigt vier Elemente: erstens eine dokumentierte Richtlinie oder Rollendefinition, die formal genehmigt und kommuniziert wurde; zweitens die operative Umsetzung mit konkreten Massnahmen und Verantwortlichkeiten; drittens regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit – mindestens jährlich; und viertens lueckenlose Evidence für den Audit-Nachweis. Fehlt eines dieser Elemente, entsteht ein klassischer Audit-Befund: Richtlinie vorhanden, aber nicht gelebt, oder gelebt, aber nicht nachgewiesen.

Abgrenzung und Einordnung

Security Policy steht nicht allein, sondern in einem Zusammenhang mit anderen Governance-Instrumenten. Die Wirksamkeit hängt davon ab, dass übergeordnete Strukturen – Board Oversight, CISO-Funktion, Compliance-Framework – vorhanden und aktiv sind. Ein Security Policy-Programm ohne eingebundenes Leitungsorgan und ohne ausreichende Ressourcen wird formal erfüllt, aber nicht wirksam sein.

Nächste Ebene

Security Policy in der Praxis: Umsetzung, Nachweise und Evidence

Was Auditoren bei Security Policy konkret prüfen und welche Evidence benötigt wird.

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