Compliance-Lexikon · Technik
Threat Intelligence
[θrɛt ɪnˈtɛlɪdʒəns] · auch: Bedrohungsinformationen, CTI, Cyber Threat Intelligence
Threat Intelligence bezeichnet die Erfassung, Analyse und Nutzung von Informationen über aktuelle Cyberbedrohungen, Angreifer-TTPs und Indicators of Compromise (IOCs) – um Sicherheitsmassnahmen proaktiv auf reale Bedrohungen auszurichten und Angriffe frühzeitig zu erkennen.
Warum Threat Intelligence ein Kern-Technikbegriff der IT-Compliance ist
Threat Intelligence ist eine technische Sicherheitsmassnahme, die in allen wesentlichen Compliance-Frameworks als Anforderung oder Best Practice gelistet ist. ISO 27001, NIS-2 und DORA setzen Threat Intelligence voraus – nicht als optionales Extra, sondern als Grundbestandteil eines wirksamen Sicherheitsprogramms. Im Audit wird geprüft, ob die Massnahme implementiert ist, ob sie wirksam konfiguriert ist und ob die Wirksamkeit nachgewiesen werden kann.
Wo Threat Intelligence gefordert wird
| Framework | Referenz | Anforderung |
|---|---|---|
| ISO 27001:2022 | A.5.7 | Bedrohungsinformationen: Explizite Anforderung zur Sammlung und Nutzung von Threat Intelligence. |
| DORA | Art. 45 | Informationsaustausch über Cyberbedrohungen: DORA foerdert aktiv den Threat-Intelligence-Austausch im Finanzsektor. |
| NIS-2 / BSIG | § 30 Abs. 2 | Risikobasierter Ansatz erfordert aktuelle Kenntnis der Bedrohungslage. |
| MITRE ATT&CK | Groups / Software | ATT&CK als Referenzrahmen fuer strukturierte Threat Intelligence. |
| STIX / TAXII | vollständig | Standardisierte Formate und Protokolle fuer den Austausch von Threat Intelligence. |
BAM-Objektreferenz
Häufige Audit-Fehler
- Massnahme implementiert, aber Konfiguration nicht dokumentiert
- Wirksamkeit nicht regelmässig geprueft – Drift von der Baseline unbemerkt
- Abdeckung unvollständig – nicht alle relevanten Systeme einbezogen
- Kein Nachweis der Massnahmenwirksamkeit für den Auditor
Policy as Code: Technische Massnahmen als pruefbare Artefakte
Der Leitgedanke dieser Kategorie ist Policy as Code: Sicherheitsanforderungen werden nicht nur als Richtlinien dokumentiert, sondern als technische Konfigurationen implementiert, die automatisch pruefbar sind. Für Threat Intelligence bedeutet das: Die Konfiguration ist versioniert, die Wirksamkeit wird kontinuierlich gemessen und die Ergebnisse werden als Evidence archiviert. Das macht den Abstand zwischen Richtlinie und Wirklichkeit sichtbar – und schliesst ihn systematisch.
Abdeckung und Ausnahmen
Vollständige Abdeckung aller relevanten Systeme ist der kritische Punkt: Eine Massnahme, die 95 Prozent der Systeme schutzt, hinterlasst fünf Prozent als Einstiegspunkte. Ausnahmen (Legacy-Systeme, OT, Testsysteme) muessen explizit dokumentiert und mit Kompensationsmassnahmen oder risikoakzeptierten Restrisiken versehen sein. Undokumentierte Ausnahmen sind im Audit stets ein Befund.
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Threat Intelligence in der Praxis: Konfiguration, Abdeckung und Evidence
Was Auditoren bei Threat Intelligence konkret pruefen und welche Evidence benoetigt wird.