Compliance-Lexikon · DORA

DORA Subunternehmer

auch: Sub-Outsourcing nach DORA

DORA Subunternehmer bezeichnet die Anforderung an Finanzunternehmen, die gesamte Subunternehmerkette ihrer IKT-Drittanbieter transparent zu machen und zu genehmigen - insbesondere bei kritischen Funktionen, bei denen jede Weitervergabe an Subunternehmer dem Finanzunternehmen offengelegt und vertraglich kontrolliert werden muss.

Warum Subunternehmerketten ein unterschaetztes Risiko sind

Ein scheinbar gut gemanagter IKT-Dienstleister kann seinerseits kritische Funktionen an Subunternehmer weitergeben - oft ohne dass das Finanzunternehmen vollstaendige Transparenz hat. DORA verlangt deshalb explizit, dass Vertraege mit IKT-Drittanbietern Regelungen zur Transparenz und Genehmigungspflicht von Sub-Outsourcing enthalten, besonders bei kritischen oder wichtigen Funktionen.

Wo Subunternehmer-Transparenz gefordert wird

FrameworkReferenzAnforderung
DORAArt. 30 Abs. 2Vertragliche Mindestanforderungen zu Subunternehmern bei kritischen oder wichtigen Funktionen.
DORAArt. 28 Abs. 3Register-Pflicht umfasst auch Subunternehmer und deren Standorte.
EBA/ESMA/EIOPARTS Art. 30Technische Regulierungsstandards mit detaillierten Anforderungen an Sub-Outsourcing-Klauseln.
DORAArt. 28 Abs. 2Konzentrationsrisikobewertung muss Subunternehmerketten einbeziehen.
BaFin BAITKap. AT 9Vergleichbare nationale Anforderungen an die Transparenz von Unterauslagerungsketten.

BAM-Objektreferenz

BAM-Objekt DORA-SU-01
BeschreibungDORA-Subunternehmer mit Transparenzpflicht und Genehmigungsprozess fuer Sub-Outsourcing

Haeufige Fehler

  • Bestehende Vertraege enthalten keine Subunternehmer-Transparenzklauseln
  • Keine systematische Nachverfolgung der gesamten Subunternehmerkette
  • Genehmigungsprozess fuer neue Subunternehmer nicht definiert
  • Konzentrationsrisiko durch gemeinsame Subunternehmer mehrerer Hauptdienstleister nicht erkannt

Vertragsgestaltung fuer Subunternehmer-Transparenz

Vertraege mit kritischen IKT-Dienstleistern sollten vorsehen: Pflicht zur vorherigen Information ueber geplante Sub-Outsourcing-Vereinbarungen, Widerspruchsrecht des Finanzunternehmens bei kritischen Funktionen, vollstaendige Offenlegung der Subunternehmerkette im DORA-Register und regelmaessige Aktualisierung bei Aenderungen. Diese Anforderungen muessen bei Vertragsneuverhandlungen systematisch eingefordert werden.

Naechster Schritt

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