Compliance-Lexikon · EU AI Act

Hochrisiko-KI

auch: High-Risk AI System

Hochrisiko-KI bezeichnet KI-Systeme, die nach Anhang III des EU AI Act in sensiblen Anwendungsbereichen (z.B. kritische Infrastruktur, Personalwesen, Bildung, Strafverfolgung, Kreditwuerdigkeitspruefung) eingesetzt werden und deshalb strengen Pflichten zu Risikomanagement, Datenqualitaet, menschlicher Aufsicht und Konformitaetsbewertung unterliegen.

Warum die Hochrisiko-Klassifizierung der zentrale Compliance-Pruefpunkt des EU AI Act ist

Der EU AI Act folgt einem risikobasierten Ansatz: Die meisten KI-Anwendungen unterliegen minimalen oder keinen spezifischen Pflichten, waehrend Hochrisiko-KI-Systeme einem umfassenden Pflichtenkatalog unterliegen - vergleichbar mit einer Medizinprodukte-Zulassung. Anhang III listet konkrete Anwendungsbereiche: biometrische Identifizierung, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschaeftigung, Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen, Strafverfolgung, Migration und Justizverwaltung.

Wo die Hochrisiko-Klassifizierung gefordert wird

FrameworkReferenzAnforderung
EU AI ActArt. 6 / Anhang IIIKlassifizierung als Hochrisiko-KI-System anhand definierter Anwendungsbereiche und Kriterien.
EU AI ActArt. 9-15Pflichtanforderungen fuer Hochrisiko-KI: Risikomanagement, Datenqualitaet, Dokumentation, menschliche Aufsicht.
EU AI ActArt. 16Pflichten der Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen einschliesslich Konformitaetsbewertung.
EU AI ActArt. 26Pflichten der Betreiber (Nutzer) von Hochrisiko-KI-Systemen.
DSGVOArt. 22 / Art. 35Ueberschneidende Anforderungen bei automatisierten Entscheidungen und Datenschutz-Folgenabschaetzung.

BAM-Objektreferenz

BAM-Objekt AI-HR-01
BeschreibungHochrisiko-KI-Klassifizierung mit systematischer Pruefung nach EU-AI-Act-Anhang III

Haeufige Fehler

  • Keine systematische Pruefung eingesetzter KI-Systeme gegen Anhang-III-Kriterien
  • HR-Tools mit KI-Bewerberauswahl faelschlich nicht als Hochrisiko eingestuft
  • Kreditscoring-Systeme ohne vollstaendige Konformitaetsbewertung im Einsatz
  • Keine Unterscheidung zwischen Anbieter- und Betreiberpflichten

Pflichten fuer Hochrisiko-KI-Systeme

Anbieter von Hochrisiko-KI muessen ein Risikomanagementsystem implementieren, hohe Anforderungen an Trainingsdatenqualitaet erfuellen, umfassende technische Dokumentation fuehren, automatische Protokollierung sicherstellen, menschliche Aufsichtsmoeglichkeiten vorsehen und eine Konformitaetsbewertung durchlaufen. Betreiber (Nutzer) muessen die KI-Systeme bestimmungsgemaess einsetzen, menschliche Aufsicht gewaehrleisten und bei automatisierten Entscheidungen mit Rechtswirkung besondere Sorgfalt walten lassen.

Naechster Schritt

Compliance-Stresstest starten

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