Compliance-Lexikon · Governance

Privacy by Design

[ˈprɪvəsi baɪ dɪˈzaɪn] · auch: Datenschutz durch Technikgestaltung, Privacy by Default

Privacy by Design bezeichnet das Prinzip, Datenschutzanforderungen bereits in der Entwurfsphase von Systemen, Prozessen und Produkten zu integrieren – nicht als nachträgliche Korrektur, sondern als frühzeitig verankerte Systemeigenschaft.

Warum Privacy by Design ein Governance-Kernbegriff ist

Privacy by Design ist eine der Grundanforderungen jedes reifen IT-Compliance-Programms. Die relevanten Frameworks – ISO 27001, NIS-2 und DORA – setzen Privacy by Design als Voraussetzung für ein wirksames Sicherheits- und Compliance-Programm voraus. Im Audit ist es ein Standardpruefpunkt: nicht ob die Organisation den Begriff kennt, sondern ob sie ihn nachweislich umsetzt.

Wo Privacy by Design gefordert wird

FrameworkReferenzAnforderung
DSGVOArt. 25Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen: Privacy by Design als explizite DSGVO-Pflicht.
ISO 27701vollständigPrivacy Information Management System: Privacy by Design als Kernprinzip.
EU AI ActArt. 10Anforderungen an Hochrisiko-KI: Privacy-by-Design-Prinzip für KI-Systementwicklung.
BSI IT-GrundschutzCON.10Entwicklung von Webanwendungen: Datenschutz als Entwurfsprinzip.
ENISAPrivacy by Design GuidelinesTechnische Leitlinien für die Umsetzung von Privacy by Design in Softwaresystemen.

BAM-Objektreferenz

BAM-Objekt GOV-PBD-01
BeschreibungPrivacy-by-Design-Programm mit Datenschutzpruefung in der Entwicklungsphase neuer Systeme

Häufige Audit-Fehler

  • Konzept verstanden, aber nicht formal dokumentiert
  • Richtlinie vorhanden, aber nicht genehmigt und nicht kommuniziert
  • Keine regelmäßige Überprüfung der Umsetzung
  • Fehlende Evidence für den Auditor

Kernelemente in der Praxis

Ein wirksames Privacy by Design-Programm benötigt vier Elemente: erstens eine dokumentierte Richtlinie oder Rollendefinition, die formal genehmigt und kommuniziert wurde; zweitens die operative Umsetzung mit konkreten Massnahmen und Verantwortlichkeiten; drittens regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit – mindestens jährlich; und viertens lueckenlose Evidence für den Audit-Nachweis. Fehlt eines dieser Elemente, entsteht ein klassischer Audit-Befund: Richtlinie vorhanden, aber nicht gelebt, oder gelebt, aber nicht nachgewiesen.

Abgrenzung und Einordnung

Privacy by Design steht nicht allein, sondern in einem Zusammenhang mit anderen Governance-Instrumenten. Die Wirksamkeit hängt davon ab, dass übergeordnete Strukturen – Board Oversight, CISO-Funktion, Compliance-Framework – vorhanden und aktiv sind. Ein Privacy by Design-Programm ohne eingebundenes Leitungsorgan und ohne ausreichende Ressourcen wird formal erfüllt, aber nicht wirksam sein.

Nächste Ebene

Privacy by Design in der Praxis: Umsetzung, Nachweise und Evidence

Was Auditoren bei Privacy by Design konkret prüfen und welche Evidence benötigt wird.

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